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Welthandelsorganisation
Mit Gründung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, wurde 1948 die international tätige Organisation zur Strukturierung und Kontrolle multilateralen Wirtschafts- und Handelsverkehrs geschaffen. Das GATT-Abkommen begründet interstaatliche Vereinbarungen zur demokratichen Regelung des Welthandels von Industrieprodukten. Es formuliert Ziele zur Liberalisierung des Welthandels, die bei Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) 1995 als Prinzipien in Richtlinien und Abkommen übernommen und erweitert wurden.
Die WTO (engl. World Trade Organization) hat zum Ziel, legislative und verwalterische Organisationsformen inner- und zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen zwischen Mitgliedsstaaten regulierend vorzugeben, diese zu prüfen und zu überwachen.
Die Welthandelsorganisation hat ihren Hauptsitz im schweizerischen Genf, amtierender Generaldirektor ist Pascal Lamy. Nationale und internationale Handelsbeziehungen organisierende Grundideen übernahm die WTO, als Nachfolgeorganisation des Gatt. In Erweiterung ihres Grundauftrags, die Dynamik der Weltökonomie zu kontrollieren und handelspolitische Krisensituationen regulierend zu begleiten, etablierte die WTO Räte und Gremien mit Zuständigkeiten für den Handel mit Dienstleistungen, landwirtschaftliche Gütern oder geistiges Eigentum.
Die Welthandelsorganistation konzentriert drei Hauptaufgaben, die sich aus Gatt-Prinzipien zu Organisation und Strukturierung des Welthandels herleiten.
-> Vereinfachung von Handelstransaktionen, was Organisation (Verwaltung) und Dynamik (Transport und Lieferung) einschließt.
-> Außergerichtliche Konfliktberatung in Fällen unterschiedlicher Handelsdispositon zwischen Mitgliedsstaaten.
-> Strategische Entwicklung der verschiedenen WTO-Abkommen im Interesse von Mitgliedsstaaten.
Geleitet werden WTO-Hauptaufgaben von drei Grundprinzipien: -> Das Prinzip der Meistbegünstigung fordert einheitliche Zollsätze für alle WTO-Mitglied. Durch günstige Im- oder Exportzölle soll zwischen WTO-Mitgliedern kein Handelsvorteil entstehen. -> Das Prinzip der Inländerbehandlung fordert, dass zwischen nationalen und ausländischen Produkten kein Handelsunterschied besteht, der eventuell zum Handelsverbot führen kann. -> Das Transparenzprinzip konzentriert sich auf die Informationspolitik über Produkte zwischen WTO-Mitgliedern. Jedes WTO-Mitglied sollte über informell gleichwertige Kenntnisse zu Handelsprodukten verfügen oder sie sich beschaffen können. Derzeit zählt die WTO 153 Mitgliedstaaten. Etwa dreißig Staaten führen einen Beobachterstatus und sind von der Teilnahme an WTO-Gremien zur Organisationsplanung im Finanz- und Budgetwesen sowie an Verhandlungstreitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten ausgeschlossen. Die Europäische Union hält als politischer Staatenverbund seit Ende November 2009 eine autonome WTO-Mitglidschaft und vertritt EU-Staaten in Fragen kontextueller Gestaltung von Transport- und Exportbestimmungen bis zu Zollvereinbarungen. Zudem verfügt jeder einzelne von 27 EU-Staaten über eine WTO-Mitgliedschaft, vertritt nationalstaatliche Handelspolitik und verantwortet sein Gremienstimmrecht selbstständig.
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